AGB

1. Ausführung und Leistung

a) Wir verpflichten uns zu fachmännischer und schonender Textilpflege.

b) Die branchenüblichen Methoden und Usanzen sind in den von den beiden Schweizerischen Branchenverbänden Herausgegebenen Begriffsbestimmungen festgelegt.

c) Die zweckmässige Behandlung bleibt unserem Fachmännischen Ermessen überlassen.

2. Verantwortlichkeit

a) Voraussetzung ist die Reinigungsbeständigkeit des Reinigungsgutes entsprechend seinem Verwendungszweck.

b) Trotz vorangegangener fachmännischer einfacher Warenschau können wir keine Verantwortung übernehmen für Schäden, die entstehen durch eine nicht erkennbare Beschaffenheit oder durch verborgene Mängel, wie ungenügende Festigkeit des Stoffes oder der Nähte, Echtheit von Färbungen und Drucken, Einflüsse auf Knöpfe, Schnallen, Reissverschlüsse usw. : wie auch nicht für Massveränderungen im üblichen Toleranzbereich der Stoffe.

c) Die Notwendigkeit für eine Sonderbehandlung muss offenkundig sein, insbesondere durch sichtbare empfindliche Eigenschaften: klar verständliche Pflege-Symbole oder/und Hinweise sind massgebend.

d) Es können Vorbehalte angebracht werden.

3. Die Ausgabe

a) Wir setzen alles daran, die Liefertermine einzuhalten; Verzögerungen berechtigen jedoch nicht zu Schadenersatz.

b) Die Ausgabe erfolgt nur gegen volle Bezahlung.

c) Die Aufträge müssen innerhalb von 3 Monaten abgeholt werden; nacher kann der Textilreiniger ersatzlos darüber verfügen.

d) Ist ein Auftrag nicht ausführbar, wird er im jeweiligen Zustand zurückgegeben

4. Beanstandungen

a) Beanstandungen müssen unter Vorlage der Quittung oder Auftragsbestätigung unverzüglich spätestens innerhalb drei Arbeitstagen erfolgen.

b) Reklamationen werden sorgfältig und sachgemäss behandelt.

c) Schadenfälle sind in der Schweiz nicht versicherbar; Beschädigungen oder Verlust durch unser Verschulden werden nach der Zeitwerttabelle entschädigt; Realersatz ist ausgeschlossen.

d) Mangels Einigung unterbreiten wir den Fall der Paritätischen Schadenerledigungsstelle / Textil PSE in Bern. Gerichtsstand ist stets das Geschäftsdomizil der Textilreinigung